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<title>Reaktionsära</title>
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<h1 id="firstHeading" class="firstHeading mw-first-heading"><span class="mw-page-title-main">Reaktionsära</span></h1>
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<div id="mw-content-text" class="mw-body-content mw-content-ltr" lang="de" dir="ltr"><div class="mw-content-ltr mw-parser-output" lang="de" dir="ltr"><p>Als <b>Reaktionsära</b> wird die Zeit nach dem Ende der <a href="Deutsche_Revolution_1848/1849" title="Deutsche Revolution 1848/1849">Revolution von 1848</a> bezeichnet. Der <a href="Deutscher_Bund" title="Deutscher Bund">Deutsche Bund</a> wurde wiederhergestellt, so, wie er vor 1848 bestanden hatte, und diente wieder dazu, alle oppositionellen Bewegungen zu unterdrücken. Die Epoche dauerte etwa zehn Jahre lang, bis in <a href="K%C3%B6nigreich_Preu%C3%9Fen" title="Königreich Preußen">Preußen</a> ein neuer König an die Macht kam. Seitdem versuchte zunächst Preußen, und später auch <a href="Kaisertum_%C3%96sterreich" title="Kaisertum Österreich">Österreich</a>, die Sympathien der <a href="Deutscher_Nationalismus" title="Deutscher Nationalismus">deutschen Nationalbewegung</a> für sich zu gewinnen.
</p>

<div class="mw-heading mw-heading2"><h2 id="Die_Restauration_des_Deutschen_Bundes">Die Restauration des Deutschen Bundes</h2></div>

<p>Bereits relativ rasch nach dem Ende der <a href="Frankfurter_Nationalversammlung" title="Frankfurter Nationalversammlung">Deutschen Nationalversammlung</a> entstanden auf österreichische Initiative hin der Deutsche Bund und der <a href="Bundestag_(Deutscher_Bund)" title="Bundestag (Deutscher Bund)">Bundestag</a> in <a href="Freie_Stadt_Frankfurt" title="Freie Stadt Frankfurt">Frankfurt</a> neu. Solange Preußen allerdings an seiner <a href="Unionspolitik_Preu%C3%9Fens" class="mw-redirect" title="Unionspolitik Preußens">Unionspolitik</a> festhielt, blieben dieser Staat und andere deutsche Staaten dem Bund fern, und der Bundestag war lediglich eine Rumpfversammlung.
</p><p>Der Gegensatz zwischen Österreich und Preußen spitzte sich im Zusammenhang mit der <a href="Kurhessischer_Verfassungskonflikt" title="Kurhessischer Verfassungskonflikt">kurhessischen Staatskrise</a> im Jahr 1850 fast zu einem Krieg zu; noch dazu erhielt der Konflikt durch die Erklärung <a href="Nikolaus_I._(Russland)" title="Nikolaus I. (Russland)">Nikolaus&nbsp;I. von Russland</a> zu Gunsten Österreichs eine internationale Dimension. Dies schwächte die Stellung des preußischen Außenministers <a href="Joseph_von_Radowitz" title="Joseph von Radowitz">Joseph von Radowitz</a>, dem eigentlichen Baumeister der preußischen Unionspolitik. Nach dem Rücktritt von Radowitz führte dies dazu, dass sich auch in Preußen die Befürworter einer Neubelebung des Deutschen Bundes durchsetzen.
</p><p>Im <a href="Olm%C3%BCtzer_Punktation" title="Olmützer Punktation">Vertrag von Olmütz</a> verzichtete Preußen am 29. November 1850 auf den Führungsanspruch als deutscher Staat, die preußische Armee zog sich aus <a href="Kurf%C3%BCrstentum_Hessen" title="Kurfürstentum Hessen">Kurhessen</a> <i>(Hessen-Kassel)</i> zurück und erklärte sich auch zur Preisgabe von <a href="Schleswig-Holstein" title="Schleswig-Holstein">Schleswig-Holstein</a> bereit. Von der späteren kleindeutsch-<a href="Borussianismus" title="Borussianismus">borussisch</a> gesinnten Geschichtsschreibung wurde dies als „Schmach von Olmütz“ bezeichnet und als Rückschritt auf dem Weg zu einem <a href="Nationalstaat" title="Nationalstaat">Nationalstaat</a> gedeutet. Tatsächlich hat die Vereinbarung allerdings auch dazu beigetragen, für ein Jahrzehnt einen offenen Konflikt zwischen Österreich und Preußen zu verhindern.
</p><p>Allerdings versuchte der österreichische Ministerpräsident <a href="Felix_zu_Schwarzenberg" title="Felix zu Schwarzenberg">Felix zu Schwarzenberg</a> sein Konzept eines österreichisch dominierten Deutschlands durchzusetzen und mit Hilfe der Staaten des „<a href="Drittes_Deutschland" title="Drittes Deutschland">Dritten Deutschland</a>“ (d.&nbsp;h. der mittleren Staaten) Preußen zu majorisieren. Damit scheiterte er aber auf den <a href="Dresdner_Konferenzen_1850/1851" title="Dresdner Konferenzen 1850/1851">Ministerialkonferenzen in Dresden</a>. Preußen forderte mit Erfolg eine <a href="Parit%C3%A4t_(Politik)" title="Parität (Politik)">Parität</a> mit Österreich im zukünftigen Deutschen Bund. Danach forderte es die übrigen Mitglieder der <a href="Erfurter_Union" title="Erfurter Union">Erfurter Union</a> auf, sich dem Deutschen Bund wieder anzuschließen. Ein geheimer Allianzvertrag zwischen Österreich und Preußen sicherte den innerdeutschen Kompromiss ab.<sup id="cite_ref-1" class="reference"><a href="#cite_note-1"><span class="cite-bracket">[</span>1<span class="cite-bracket">]</span></a></sup>
</p>
<div class="mw-heading mw-heading2"><h2 id="Reaktionspolitik">Reaktionspolitik</h2></div>
<p>Die Hoffnungen, die ein beträchtlicher Teil der Liberalen mit der Erfurter Unionspolitik verbunden hatte, die immerhin eine Volksvertretung auf nationaler Ebene vorgesehen hatte, machten nunmehr der offenen <a href="Reaktion_(Politik)" title="Reaktion (Politik)">Reaktion</a> Platz. Seither konzentrierten sich beide deutschen Großmächte auf eine koordinierte antirevolutionäre Politik nach innen. Der neue preußische Ministerpräsident <a href="Otto_Theodor_von_Manteuffel" title="Otto Theodor von Manteuffel">Otto Theodor von Manteuffel</a> formulierte es so: „Ja, es ist ein Wendepunkt in unserer Politik: Es soll entschieden mit der Revolution gebrochen werden.“<sup id="cite_ref-2" class="reference"><a href="#cite_note-2"><span class="cite-bracket">[</span>2<span class="cite-bracket">]</span></a></sup> Insbesondere die Jahre zwischen 1851 und 1857 gelten als Höhepunkt der innenpolitischen Reaktion im Deutschen Bund.
</p>
<div class="mw-heading mw-heading3"><h3 id="Eingriffe_in_die_inneren_Angelegenheiten_der_Bundesstaaten">Eingriffe in die inneren Angelegenheiten der Bundesstaaten</h3></div>

<p>Ein Aspekt dieser Politik war die Rückgängigmachung der Ergebnisse der Revolution. So hat die Bundesversammlung am 23. August 1851 die <a href="Grundrechte_des_deutschen_Volkes" title="Grundrechte des deutschen Volkes">Grundrechte des deutschen Volkes</a> vom 27. November 1848 –&nbsp;die für alle Bundesstaaten geltendes Recht geworden waren&nbsp;– aufgehoben.
</p><p>Unter dem später so genannten „<a href="Bundesreaktionsbeschluss" title="Bundesreaktionsbeschluss">Bundesreaktionsbeschluss</a>“ verbarg sich der Beschluss, dass der Bundestag faktisch zur obersten Kontrollbehörde über die Verfassungen der Einzelstaaten wurde. Dabei stand ebenfalls die Überprüfung der seit 1848 geschaffenen Einrichtungen im Vordergrund. Der Beschluss bestimmte „die in den Bundesstaaten namentlich seit dem Jahre 1848 getroffenen staatlichen Einrichtungen und erlassenen gesetzlichen Bestimmungen einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen und dann, wenn sie mit dem Grundgesetze des Bundes nicht in Einklang stehen, diese nothwendige Übereinstimmung ohne Verzug wieder zu bewirken.“<sup id="cite_ref-3" class="reference"><a href="#cite_note-3"><span class="cite-bracket">[</span>3<span class="cite-bracket">]</span></a></sup> Als „revolutionär“ galten vor allem folgende Punkte: 1.&nbsp;ein Verfassungseid der Armee (anstelle eines Treueschwurs auf den jeweiligen Monarchen), 2.&nbsp;das demokratische Wahlrecht (allgemein, gleich und geheim), 3.&nbsp;ein umfassendes Budgetrecht der Landesparlamente, 4.&nbsp;ein <a href="Vereinsrecht_(Deutschland)" title="Vereinsrecht (Deutschland)">Vereinsrecht</a>, das die Gründung und Existenz politischer Parteien ermöglichte, sowie 5.&nbsp;die Garantie der <a href="Pressefreiheit" title="Pressefreiheit">Pressefreiheit</a> im Presserecht der Länder.
</p><p>Eine zentrale Einrichtung, die in diesem Bereich eine wirklich starke Bundesgewalt darstellte, war der so genannte „Reaktionsausschuss“. Dieser hatte die Aufgabe, die Landesverfassungen, Wahlgesetze und ähnliche Bestimmungen auf tatsächliche oder vermeintliche revolutionäre Bestimmungen zu überprüfen und Änderungen zu erzwingen. Davon betroffen waren etwa <a href="Herzogtum_Sachsen-Coburg_und_Gotha" title="Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha">Sachsen-Coburg-Gotha</a>, <a href="Herzogtum_Anhalt" class="mw-redirect" title="Herzogtum Anhalt">Anhalt</a>, <a href="Liechtenstein" title="Liechtenstein">Liechtenstein</a>, <a href="Waldeck" title="Waldeck">Waldeck</a>, <a href="F%C3%BCrstentum_Lippe" title="Fürstentum Lippe">Lippe</a>, <a href="Hessen-Homburg" title="Hessen-Homburg">Hessen-Homburg</a>, <a href="K%C3%B6nigreich_Hannover" title="Königreich Hannover">Hannover</a>, <a href="Freie_Stadt_Frankfurt" title="Freie Stadt Frankfurt">Frankfurt</a>, <a href="Bremen" title="Bremen">Bremen</a> und <a href="Hamburg" title="Hamburg">Hamburg</a>. In einigen Fällen kam es gar zu militärischen Aktionen. Dies galt etwa für Bremen und für Kurhessen. Besonders tiefgreifend war der Eingriff in Kurhessen, für den der Bund eine neue Verfassung entwarf, die Kurfürst <a href="Friedrich_Wilhelm_I._(Hessen-Kassel)" title="Friedrich Wilhelm I. (Hessen-Kassel)">Friedrich Wilhelm</a> 1852 oktroyierte. Dies widersprach eklatant den Bundesbestimmungen von 1815/20, die der Bundesversammlung zum einen verbot, eine Landesverfassung aufzuheben, und zum anderen eine Zustimmung der Landstände vorsah.
</p>
<div class="mw-heading mw-heading3"><h3 id="Der_Polizeiverein_zur_Unterdrückung_revolutionärer_Bestrebungen"><span id="Der_Polizeiverein_zur_Unterdr.C3.BCckung_revolution.C3.A4rer_Bestrebungen"></span>Der Polizeiverein zur Unterdrückung revolutionärer Bestrebungen</h3></div>
<p>Der anfängliche Versuch, die Opposition mit den herkömmlichen Mitteln des Rechtsstaats zu beseitigen, erwies sich als nicht besonders wirkungsvoll. Der Freispruch von <a href="Benedikt_Waldeck" title="Benedikt Waldeck">Benedikt Waldeck</a> im Dezember 1849 endete nach dessen Freilassung in der größten politischen Massendemonstration seit dem März 1848. Nachdem auch der <a href="K%C3%B6lner_Kommunistenprozess" title="Kölner Kommunistenprozess">Kölner Kommunistenprozess</a> 1852 nicht zu dem von der Obrigkeit gewünschten Ergebnis geführt hatte, wurden politische Verfahren in Preußen den Geschworenengerichten möglichst entzogen und dem Berliner Kammergericht zugewiesen.
</p>

<p>Der Reaktionsbeschluss des Deutschen Bundes präzisierte die politischen Gegner: Die Staaten wurden verpflichtet „durch alle gesetzlichen Mittel die Unterdrückung der Zeitungen und Zeitschriften unter Bestrafung der Schuldigen herbeizuführen, welche atheistische, socialistische oder communistische, oder auf dem Umsturz der Monarchie gerichtete Zwecke verfolgen.“<sup id="cite_ref-4" class="reference"><a href="#cite_note-4"><span class="cite-bracket">[</span>4<span class="cite-bracket">]</span></a></sup> Durch den letzten etwas vagen Halbsatz fielen auch bürgerliche <a href="Demokratische_Bewegung_(Deutschland)" title="Demokratische Bewegung (Deutschland)">Demokraten</a> und Republikaner unter diese Bestimmung.
</p><p>Das Bundespressegesetz vom 6. Juli 1854<sup id="cite_ref-5" class="reference"><a href="#cite_note-5"><span class="cite-bracket">[</span>5<span class="cite-bracket">]</span></a></sup> führte alle presserechtlichen Beschränkungen wieder ein, die von der Deutschen Nationalversammlung abgeschafft worden waren. Im selben Jahr bestimmte das Bundesvereinsgesetz vom 13. Juli 1854,<sup id="cite_ref-6" class="reference"><a href="#cite_note-6"><span class="cite-bracket">[</span>6<span class="cite-bracket">]</span></a></sup> dass grundsätzlich alle politischen Vereine verboten seien. Wenn die Landesgesetze Gegenteiliges bestimmten, galt die Bundesbestimmung, dass kein Verein eine Verbindung mit anderen Vereinen eingehen durfte. Dies machte eine überlokale Organisation unmöglich, was sowohl Gewerkschaften und ähnliche Organisationen wie auch die politischen Parteien traf. Diesem Beschluss fiel etwa die <a href="Allgemeine_Deutsche_Arbeiterverbr%C3%BCderung" title="Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung">Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung</a> zum Opfer.
</p><p>Der Versuch, eine Bundeszentralpolizei zu schaffen, scheiterte zwar, aber als wirkungsvoll gegen revolutionäre Ideen und ihre Anhänger erwies sich ein 1851 gebildeter „<a href="Geheimer_Polizeiverein" title="Geheimer Polizeiverein">Geheimer Polizeiverein</a>“ zum gegenseitigen Nachrichtenaustausch. Dieser basierte allerdings nicht auf einem Bundesbeschluss, sondern geht auf die Zusammenarbeit der Polizeibehörden Preußens, Österreichs, Hannovers und Sachsens zurück, denen sich nach und nach die meisten anderen Bundesstaaten anschlossen. Ohne formale Rechtsgrundlage vollzog sich die Zusammenarbeit, wie es <a href="Karl_Ludwig_Friedrich_von_Hinckeldey" title="Karl Ludwig Friedrich von Hinckeldey">Karl Ludwig Friedrich von Hinckeldey</a>, Polizeipräsident von Berlin und treibende Kraft des Vereins, beschrieb, auf „völlig form- und geräuschlose Weise.“<sup id="cite_ref-7" class="reference"><a href="#cite_note-7"><span class="cite-bracket">[</span>7<span class="cite-bracket">]</span></a></sup>
</p><p>Auf einem „kurzen Dienstweg“ erleichterte dies den Polizeibehörden die Fahndung und Kommunikation über Ländergrenzen hinweg, ohne etwa die Regierungen einschalten zu müssen. In den Hochburgen des politischen Exils, etwa in <a href="New_York_City" title="New York City">New York</a>, <a href="Paris" title="Paris">Paris</a>, <a href="Br%C3%BCssel" title="Brüssel">Brüssel</a> oder <a href="London" title="London">London</a> gab es eigene Agenten. Diese überwachten nicht nur die Exilanten aus Deutschland, sondern die gesamten Häupter der „Revolutionspartei“. Dazu zählten <a href="Giuseppe_Mazzini" title="Giuseppe Mazzini">Giuseppe Mazzini</a>, <a href="Victor_Hugo" title="Victor Hugo">Victor Hugo</a>, <a href="Louis_Blanc" title="Louis Blanc">Louis Blanc</a>, <a href="Carl_Vogt" title="Carl Vogt">Carl Vogt</a>, <a href="Arnold_Ruge" title="Arnold Ruge">Arnold Ruge</a> oder <a href="Gottfried_Kinkel_(Schriftsteller)" title="Gottfried Kinkel (Schriftsteller)">Gottfried Kinkel</a>. Bemerkenswert ist, dass <a href="Karl_Marx" title="Karl Marx">Karl Marx</a> als weniger gefährlich eingeschätzt wurde.
</p><p>Die Kommissare der Polizeibehörden aus den Mitgliedsländern trafen sich regelmäßig bis ins Jahr 1866 hinein zum Nachrichtenaustausch. Die Erkenntnisse der Recherchen wurden in den so genannten „Wochenberichten“ zusammengefasst und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Diese Zusammenarbeit ist eine zentrale Ursache für den Erfolg der Gegenrevolution nach 1849. Die entschieden oppositionelle Presse, egal ob demokratisch-republikanisch oder sozialistisch, wurde verboten. Die liberalen Blätter hatten es immerhin schwer zu überleben. Die Ansätze zur Bildung von Parteien wurden völlig abgeschnitten. Das sich während der Revolution abzeichnende Parteiensystem wurde zerschlagen und seine Akteure entweder zur Aufgabe gezwungen oder in die Illegalität abgedrängt.
</p><p><a href="Karl_Biedermann_(Politiker)" title="Karl Biedermann (Politiker)">Karl Biedermann</a>, der als liberaler Politiker selbst aus politischen Gründen kurz inhaftiert war und während der Reaktionsjahre seine Professur verloren hatte, schrieb im Rückblick über diese Ära:
</p>
<div class="Vorlage_Zitat" style="margin:1em 40px;">
<div style="margin:1em 0;"><blockquote style="margin:0;">
<p>„[…] durch ganz Deutschland ging eine Reaktion, so planmäßig, so schonungslos, so alle edelsten Gefühle der Nation mit Füßen tretend, wie es weder in den 20er, noch in den 30er oder 40er Jahren etwas Ähnliches gegeben hatte, eine Reaktion, deren Ausflüsse der sonst so milde <a href="Friedrich_Christoph_Dahlmann" title="Friedrich Christoph Dahlmann">Dahlmann</a> mit den vernichtenden Worten brandmarkte: ‚Das Unrecht hat jede Scham verloren.‘“<sup id="cite_ref-8" class="reference"><a href="#cite_note-8"><span class="cite-bracket">[</span>8<span class="cite-bracket">]</span></a></sup>
</p>
</blockquote>
</div></div>
<div class="mw-heading mw-heading3"><h3 id="Unterschiede_nach_Einzelstaat">Unterschiede nach Einzelstaat</h3></div>

<p>Vor allem in Hinblick auf die Eingriffe in das Recht der Einzelstaaten, aber auch in der Koordination der antirevolutionären Maßnahmen zeigte sich der Deutsche Bund als handlungsfähig. In dieser Hinsicht ähnelte er weit mehr einem Zentralstaat als einem Staatenbund. Gleichwohl gab es hinsichtlich der Umsetzung der Reaktionspolitik deutliche Unterschiede.
</p><p>Insbesondere am Beispiel der beiden Führungsmächte des Bundes zeigt sich, dass übereinstimmende Ziele – die Niederhaltung der Opposition und die Wiederherstellung der vorrevolutionären Ordnung – zu deutlich unterschiedlichen Maßnahmen führen konnten. Während Österreich mit der Abschaffung der Verfassung wieder zu einem absolutistischen Staat wurde, blieb Preußen ein Verfassungsstaat. Sogar ein beträchtlicher Teil des von der <a href="Preu%C3%9Fische_Nationalversammlung" title="Preußische Nationalversammlung">preußischen Nationalversammlung</a> erarbeiteten <a href="Charte_Waldeck" title="Charte Waldeck">Verfassungsentwurfs</a> wurde übernommen. Allerdings wurde diese 1849 und 1850 so revidiert, dass an der Führungsrolle der Krone kein Zweifel bestehen konnte (<a href="Preu%C3%9Fische_Verfassung_(1848/1850)" title="Preußische Verfassung (1848/1850)">Preußische Verfassung vom Dezember 1848</a>). Neben zahlreichen Bestimmungen etwa zum Notstandsrecht trug dazu auch die Schaffung eines <a href="Preu%C3%9Fisches_Herrenhaus" title="Preußisches Herrenhaus">Herrenhauses</a> und die Einführung des <a href="Dreiklassenwahlrecht" title="Dreiklassenwahlrecht">Dreiklassenwahlrechts</a> bei. Insofern war der Bruch in Preußen mit den Kräften der Bewegung weniger deutlich als in Österreich. Tatsächlich postulierte von Manteuffel: „Es heißt Wasser in ein Sieb schöpfen, wenn man die zerfallenen Zustände der Vergangenheit wiederherstellen wolle.“<sup id="cite_ref-9" class="reference"><a href="#cite_note-9"><span class="cite-bracket">[</span>9<span class="cite-bracket">]</span></a></sup> In Preußen hielt man am Konstitutionalismus fest, setzte aber gewissermaßen als Gegengewicht auf sein bürokratisch-militärisches System. Unterstützt wurde dieses Programm eines aufgeklärten, autoritären Konservatismus von führenden konservativen Intellektuellen wie <a href="Lorenz_von_Stein" title="Lorenz von Stein">Lorenz von Stein</a> oder <a href="Leopold_Ranke" class="mw-redirect" title="Leopold Ranke">Leopold Ranke</a>. Zwischen diesen Extremen bewegten sich die übrigen Bundesstaaten. Eine völlige Preisgabe jeder Verfassung wie in Österreich blieb jedoch eine Ausnahme. Am weitesten ging <a href="Mecklenburg" title="Mecklenburg">Mecklenburg</a>, das zur altständischen Ordnung von 1755 zurückging. In <a href="Baden_(Land)" title="Baden (Land)">Baden</a> kehrte Großherzog Friedrich&nbsp;I. nach einer anfänglichen Unterdrückungspolitik relativ rasch zu einer eher liberalen Regierungspraxis zurück. Besonders mild verlief die politische Reaktion in <a href="K%C3%B6nigreich_Bayern" title="Königreich Bayern">Bayern</a>.
</p>
<div class="mw-heading mw-heading2"><h2 id="Auslaufen_der_Reaktionszeit">Auslaufen der Reaktionszeit</h2></div>
<p>Das Ende der Reaktionszeit wird von der Wissenschaft meist mit dem Beginn der <a href="Neue_%C3%84ra_(Preu%C3%9Fen)" title="Neue Ära (Preußen)">Neuen Ära</a> in Preußen (d.&nbsp;h. dem Übergang der Regentschaft von dem <a href="Regierungsunf%C3%A4higkeit" title="Regierungsunfähigkeit">regierungsunfähigen</a> <a href="Friedrich_Wilhelm_IV." title="Friedrich Wilhelm IV.">Friedrich Wilhelm IV.</a> auf <a href="Wilhelm_I._(Preu%C3%9Fen)" class="mw-redirect" title="Wilhelm I. (Preußen)">Wilhelm&nbsp;I.</a>) im Jahr 1858 angesetzt. Auch wenn es sich dabei nur um einen Regierungswechsel in einem Bundesstaat handelte, lockerten sich auch im Deutschen Bund insgesamt die obrigkeitlichen Fesseln. Mit der nachlassenden Zensur begann sich die Meinungspresse wieder zu erholen, und auch die Opposition von den Liberalen bis zu den Sozialisten konnte sich wieder organisatorisch formieren. Daneben gab es im Deutschen Bund selber in den frühen 1860er Jahren <a href="Bundesreform_(Deutscher_Bund)" class="mw-redirect" title="Bundesreform (Deutscher Bund)">Reformansätze</a>.
</p>
<div class="mw-heading mw-heading2"><h2 id="Siehe_auch">Siehe auch</h2></div>
<ul><li><a href="Bundesreaktionsbeschluss" title="Bundesreaktionsbeschluss">Bundesreaktionsbeschluss</a></li></ul>
<div class="mw-heading mw-heading2"><h2 id="Literatur">Literatur</h2></div>
<ul><li><a href="Thomas_Nipperdey" title="Thomas Nipperdey">Thomas Nipperdey</a>: <i>Deutsche Geschichte 1800–1866. Bürgerwelt und starker Staat.</i> Beck, München 1983, ISBN 3-406-09354-X, S. 674–683.</li>
<li><a href="Wolfram_Siemann" title="Wolfram Siemann">Wolfram Siemann</a>: <i>Gesellschaft im Aufbruch. Deutschland 1848–1871.</i> Suhrkamp, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-518-11537-5, S. 25–88.</li>
<li>Wolfram Siemann: <i>Vom Staatenbund zum Nationalstaat. Deutschland 1806–1871</i> (= <i>Neue deutsche Geschichte.</i> Band 7). Beck, München 1995, ISBN 3-406-30819-8, S. 395–401.</li>
<li><a href="Hans-Ulrich_Wehler" title="Hans-Ulrich Wehler">Hans-Ulrich Wehler</a>: <i>Deutsche Gesellschaftsgeschichte.</i> Bd. 3: <i>Von der „Deutschen Doppelrevolution“ bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849–1914.</i> Beck, München 1995, ISBN 3-406-32263-8, S. 197–221.</li></ul>
<div class="mw-heading mw-heading2"><h2 id="Einzelnachweise">Einzelnachweise</h2></div>
<ol class="references">
<li id="cite_note-1"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-1">↑</a></span> <span class="reference-text">Zum Zustandekommen und zur Bedeutung des Vertrags von Olmütz vergleiche Siemann: <i>Gesellschaft.</i> S. 32–36.</span>
</li>
<li id="cite_note-2"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-2">↑</a></span> <span class="reference-text">Zitiert nach Siemann: <i>Staatenbund.</i> S. 396.</span>
</li>
<li id="cite_note-3"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-3">↑</a></span> <span class="reference-text">Zitiert nach Siemann: <i>Gesellschaft.</i> S. 41.</span>
</li>
<li id="cite_note-4"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-4">↑</a></span> <span class="reference-text">Zitiert nach Siemann: <i>Gesellschaft.</i> S. 41.</span>
</li>
<li id="cite_note-5"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-5">↑</a></span> <span class="reference-text"><i>Allgemeine Bestimmungen zur Verhinderung des Mißbrauchs der Presse.</i> In: <i>Protokolle der Deutschen Bundesversammlung.</i> Bd. 38, 1854, <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb10492505?page=709">S. 619–624</a>. Vergleiche hierzu <a href="Michael_Kotulla" title="Michael Kotulla">Michael Kotulla</a>: <i>Deutsches Verfassungsrecht 1806–1918. Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen.</i> Bd. 1. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-26013-7, S. 808.</span>
</li>
<li id="cite_note-6"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-6">↑</a></span> <span class="reference-text"><i>Maßregeln zur Aufrechterhaltung der gesetzlichen Ordnung und Ruhe im Deutschen Bunde, insbesondere das Vereinswesen betreffend.</i> In: Protokolle. Bd. 38, <a rel="nofollow" class="external text" href="https://www.digitale-sammlungen.de/view/bsb10492505?page=726">S. 636f.</a> Vergleiche hierzu Kotulla: <i>Verfassungsrecht.</i> Bd. 1, S. 813.</span>
</li>
<li id="cite_note-7"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-7">↑</a></span> <span class="reference-text">Zitiert nach Siemann: <i>Gesellschaft.</i> S. 46.</span>
</li>
<li id="cite_note-8"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-8">↑</a></span> <span class="reference-text">Zitiert nach Siemann: <i>Gesellschaft.</i> S. 64.</span>
</li>
<li id="cite_note-9"><span class="mw-cite-backlink"><a href="#cite_ref-9">↑</a></span> <span class="reference-text">Zitiert nach Wehler: <i>Gesellschaftsgeschichte.</i> Bd. 3, S. 199.</span>
</li>
</ol></div><!--htdig_noindex--><div><div class="zim-footer">
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